Eine der wichtigsten Entscheidungen, die zu Beginn der Gründung einer Firma in der Schweiz zu treffen ist, betrifft die Wahl der Rechtsform, unter der die Firma tätig sein wird. Diese Entscheidung bestimmt die Gesellschaftsstruktur, die gesetzliche Haftung, die Anforderungen für die Eintragung ins Handelsregister und die Besteuerung. In diesem Artikel werden wir die Merkmale der drei wichtigsten rechtsformen näher betrachten: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Einzelunternehmen.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) ist dann die passendste Rechtsform, wenn das Unternehmen in grossem Massstab tätig sein soll. Ihr bedeutendstes Merkmal ist die Unterscheidung zwischen dem Aktienkapital und der Haftung der Aktionäre. Wenn Sie beabsichtigen, in grossem Massstab zu operieren und die Anonymität der Aktionäre des Unternehmens sicherstellen möchten, könnte die Rechtsform der AG die richtige für Sie sein. Sie sieht ein Mindestgrundkapital von CHF 100‘000 vor, wobei die persönliche Haftung der Aktionäre auf den Wert des Unternehmensvermögens beschränkt ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die ideale Wahl für die Unternehmen, bei denen Flexibilität Vorrang haben soll und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Unternehmer wählen bevorzugt diese Rechtsform, da die Haftung der Anteilhalter ausschliesslich auf die von ihnen gehaltenen Anteilscheine beschränkt ist und somit ihr persönliches Vermögen nicht die Unternehmensschulden decken muss. Ein weiterer bedeutender Vorteil der GmbH ist das geringere Mindeststammkapital von CHF 20‘000, wodurch bei dieser Rechtsform erlaubt, Anteilhalter bei eingeschränkter persönlicher Risikohaftung zu gewinnen.
Einzelunternehmen
Für Einzelpersonen oder freiberuflich Tätige, die ihre Geschäftstätigkeit ohne Einwirkung von Aussenstehenden betreiben möchten, ist das Einzelunternehmen die einfachste Rechtsform. Allerdings hat sie den Nachteil, dass keine Trennung zwischen Unternehmensvermögen und Privatvermögen der inhabenden Person besteht und der Unternehmer bzw. die Unternehmerin folglich persönlich für etwaige Unternehmensschulden haftet. Ihr Vorteil besteht zweifelsohne im einfacheren Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister und das Fehlen von Mindestkapitalanforderungen.
Fazit
Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen ist eine äusserst wichtige Entscheidung. Legen Sie die Zukunftspläne und die Zielsetzungen für das Unternehmen fest, das Sie gründen möchten, und wählen Sie dann eine Rechtsform, die Ihren Vorstellungen hinsichtlich Struktur und Haftungsformen des Unternehmens am besten entspricht.
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