AGB

Allgemeine Bestimmungen der HOOP Corporate Services SA für die Nutzung des Hoop-Kontos und ihrer Dienste

1.       Allgemeines

1.1    Dies sind die Allgemeinen Bestimmungen (AB) der HOOP CORPORATE Services SA, Heiligkreuzstrasse 5, 9008 St. Gallen, Schweiz (HOOP) für die Nutzung des Hoop-Kontos und ihrer Dienste als Software as a Service (SaaS) Lösung, zur Unterstützung bei Gründung und Mutation von Unternehmen in der Schweiz im Rahmen eines digitalen Prozesses.

1.2   Dafür müssen diese AB akzeptiert sowie die Datenschutzerklärung von HOOP zur Kenntnis genommen werden (Anklicken der Checkbox bei Registrierung). Das Vertragsverhältnis zwischen HOOP und dem Unternehmen als Inhaber des Hoop-Kontos (Besitzer) beginnt mit Registrierung für ein Hoop-Konto, spätestens mit Nutzung eines Dienstes von HOOP (u.U. nach erneuter Akzeptanz der AB beim Login zum Hoop-Konto) unter den nachfolgenden Bestimmungen. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Verbraucher.

1.3    Der Registrierende bestätigt, dass er volljährig ist und über die nötige Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit für das Unternehmen mit Geschäftssitz in der Schweiz verfügt, für welches er im Auftrag und in Vertretung das Hoop-Konto eröffnet. Die Eröffnung eines Hoop-Kontos oder die angestrebte Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens ohne Geschäftssitz in der Schweiz ist nicht gestattet. Solche Konten werden von HOOP abgelehnt bzw. deaktiviert. Der Besitzer trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner handelnden Mitarbeitenden.

1.4   Diese AB lassen andere Bestimmungen, die auf die Nutzung von Software, Applikationen oder Diensten, auch von Drittanbietern, bei Nutzung der Leistungen von HOOP Anwendung finden, unberührt und gelten neben diesen Bestimmungen.

2.       Hoop-Konto, Besitzer, Benutzer und Dienste von HOOP

2.1    Die Registrierung eines Hoop-Kontos kann direkt über die Website von HOOP oder aus einer Drittanbietersoftware heraus erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Hoop-Konto eröffnet. Dieses kann durch den Besitzer für sein Unternehmen zur Gründung sowie Mutation genutzt werden oder der Besitzer (als Treuhänder, Anwalt oder Berater) kann es für Gründungen bzw. Mutationen im Auftrag seiner eigenen Kunden nutzen.

2.2    Voraussetzung für die Eröffnung eines Hoop-Kontos ist die vorgängige Eröffnung einer DeepBox (HoopBox) bei der DeepCloud AG und die Verifikation des Unternehmens durch seine vertretungsberechtige/n Person/en mittels qualifizierter elektronischer Signatur/en (QES) durch den Dienst DeepSign. Zudem sind die vorgegebenen DeepCloud Abos für die HoopBox und für die Nutzung von DeepSign erforderlich.

2.3    Nutzt ein Besitzer das Hoop-Konto und die Dienste von HOOP für seine Kunden, so bestätigt er, dass er über die volle Vertretungsbefugnis verfügt, für seine Kunden die von HOOP angebotenen Dienste zu nutzen. Insbesondere bestätigt er, dass er die Befugnis hat, alle relevanten Informationen und Dokumente im Namen des Kunden an HOOP und Drittanbieter, die für eine Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens eingebunden werden müssen, zu übermitteln und über die entsprechenden Vollmachten verfügt. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen HOOP und dem Kunden des Besitzers.

2.4    Die Anmeldung zum Hoop-Konto erfolgt passwortgeschützt. Bei einem Login über einen Drittanbieter gelten dessen Bestimmungen. Es besteht die Möglichkeit, dass alle für ein Hoop-Konto registrierten Domain-E-Mail-Adressen eines Unternehmens dem Hoop-Konto des Unternehmens zugewiesen werden.

2.5    Nach Registrierung und Anmeldung können die Leistungen von HOOP durch den Besitzer und seine berechtigten Benutzer (Benutzer) in Anspruch genommen werden.

2.6    Alle vertragsrelevanten Angaben zum Besitzer und seinen Benutzern müssen stets richtig, wahrheitsgemäss und aktuell sein. HOOP darf Nachweise für die Richtigkeit dieser Angaben verlangen oder selbst Nachprüfungen vornehmen.

2.7    Bevor HOOP einen Besitzer-Wechsel vornimmt, bedarf es der Zustimmung des alten sowie des neuen Besitzers durch die jeweils vertretungsberechtigten Personen (in Schrift- oder elektronischer Form).

2.8    Vertragsrelevante Informationen (wie Rechnungen, Mahnungen, Dienste- oder Vertragsänderungen, Informationen zum Betrieb des Hoop-Kontos) können dem Besitzer postalisch, auf die angegebene E-Mail-Adresse, in sein Hoop-Konto oder auf andere Weise rechtsgültig zugestellt werden.

2.9    Die Benutzer erhalten vom Besitzer Zugang zum Hoop-Konto und den Diensten und können je nach Benutzergruppe mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet werden. Der Besitzer wird nur bevollmächtigten Benutzern Zugang zum Hoop-Konto gewähren und ist selbst verantwortlich, bestehende Vollmachten zu verwalten bzw. zu widerrufen. Zusätzlich können weitere Berechtigte auf – mittels Link – geteilte Inhalte Zugriff nehmen. Der Besitzer ist vollumfassend verantwortlich für die Nutzung des Hoop-Kontos und der Dienste von HOOP sowie für das (Fehl-) Verhalten seiner Benutzer (inkl. seiner Administratoren).

2.10  Die Dienste von HOOP umfassen die Unterstützung des Besitzers bei Gründung eines Unternehmens bzw. dessen Mutation. Der Besitzer kann die Dienste von HOOP selbst für sein Unternehmen in Anspruch nehmen oder für seine Kunden. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Besitzer und seinen Kunden, auch wenn er ihnen als Benutzer Zugriff zum Hoop-Konto gewährt, ist er allein verantwortlich.

2.11  In bestimmten Fällen ist die Identifikation einer Person bzw. die Verifikation des Unternehmens erforderlich. Hierbei kommt es zu einem Datenaustausch sowie zur Übermittlung des Ergebnisses der Identifikation bzw. Verifikation zwischen HOOP und dem Unternehmen, das die Identifikation bzw. Verifikation vornimmt.

3.       Nutzungsumfang

3.1    Die Leistungen von HOOP bestehen im Nutzungsangebot des Hoop-Kontos und der Erbringung ihrer Dienste.

3.2    Innerhalb des Hoop-Kontos können unterschiedliche Dienste in Anspruch genommen werden. Sie liegen in der digitalen Unterstützung des Besitzers bei Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens mit Geschäftssitz in der Schweiz. Sie ermöglichen das Verfassen von Informationen und Dokumenten, ihrer Verwaltung und deren späteren Übermittlung.

3.3    Die Dienste von HOOP umfassen die dafür notwendige Gebrauchsüberlassung der erforderlichen Software und Musterdokumente, den Import von Inhalten, die Übermittlung und der Empfang von Informationen und Dokumenten an und von den beim jeweiligen Prozess Beteiligten (wie ein Notar, Urkundsperson, Handelsregister) und falls erforderlich, das Tätigwerden eines Notars oder einer Urkundsperson.

3.4    HOOP stellt dafür die notwendige Infrastruktur (Hard- und Software) und Inhalte (wie Musterdokumente) bereit. Der Besitzer hat keinen Anspruch auf fortlaufende Aktualisierungen oder Erweiterungen der Leistungen von HOOP, die sie jederzeit ändern oder beenden darf. Der Besitzer akzeptiert, dass das Hoop-Konto für alle Besitzer in demselben Release betrieben und zum von HOOP vorgegebenen Zeitpunkt aktualisiert wird.

3.5    HOOP gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit des Hoop-Kontos oder ihrer Dienste und schuldet nicht die erfolgreiche Gründung oder Mutation eines Unternehmens und Eintragung derselben im Handelsregister, da diese abhängig von der Erbringung von Diensten bzw. Amtshandlungen Dritter sind und somit ausserhalb der Kontrolle und des Verantwortungsbereichs von HOOP liegen. Sowohl die Beurkundung oder Beglaubigung durch Notare und Urkundspersonen als auch die Eintragung ins Handelsregister können durch diese abgelehnt werden. Sofern HOOP ihre Dienste bereits erbracht hat, hat sie Anspruch auf ihre Vergütung und der Besitzer weder Anspruch auf erneute Leistung noch auf Rückvergütung bereits bezahlter Vergütungen.

3.6    HOOP gewährleistet, dass der Besitzer die erforderlichen Informationen für eine Gründung oder Mutation in das Formular von HOOP eingeben kann. HOOP bietet nur die im Rahmen ihrer Dienste zur Verfügung gestellten Dokumente an. Sollten zusätzliche benötigt werden, so wird der Besitzer diese beibringen.

3.7    Zur Gründung von anderen Gesellschaftsformen als Einzelunternehmen, ist die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister möglich. Wenn der Besitzer sich für den Dienst einer Bank oder eines Finanzdienstleisters bei Nutzung der Dienste von HOOP entschieden hat, wird für den Besitzer als Eröffner ein Bankkonto eröffnet, auf welches das Kapital des zu gründenden Unternehmens einzuzahlen ist. Die Bank oder der Finanzdienstleister dürfen davon ausgehen, dass der Besitzer die Zustimmung seines Kunden zur Eröffnung eines solchen Kapitaleinzahlungskontos eingeholt und ordnungsgemäss dokumentiert hat. Er nimmt zur Kenntnis, dass diese diesbezüglich Kontrollen durchführen dürfen. Der Besitzer erhält Informationen mit Zahlungsanweisungen für das Kapitaleinzahlungskonto per E-Mail, wobei der erforderliche Betrag unverzüglich und entsprechend den erhaltenen Anweisungen überwiesen werden muss. Wenn der Besitzer respektive der Kunde das Kapital nicht selbständig auf das eröffnete Geschäftskonto überweisen möchte, wird HOOP die erforderlichen Informationen vom Besitzer anfordern, um die Überweisung abzuschliessen (z.B. IBAN und freigebende Personen). Sobald die Bestätigung über das Kapital und die unterzeichneten Dokumente eingegangen sind, leitet HOOP diese an den Notar bzw. die Urkundsperson zur öffentlichen Beurkundung über die Gründung des Unternehmens in Vollmacht weiter.

3.8    Sollte bei Nutzung der Dienste von HOOP keiner der zur Verfügung gestellten Dienste einer Bank oder eines Finanzdienstleisters genutzt werden, hat der Besitzer die erforderliche Bankbestätigung direkt über das Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail an HOOP zu übermitteln.

3.9    Sobald alle erforderlichen Angaben erfolgt sind, kann das Formular abgeschickt und die Zahlung bestätigt werden. HOOP wird den Besitzer kontaktieren, falls noch Informationen fehlen. Andernfalls werden die entsprechenden Dokumente erstellt und in der HoopBox des Besitzers gespeichert. Anschliessend werden die Dokumente zur Unterzeichnung per QES über DeepSign an die erforderlichen Personen zur Signatur gesendet. Nach deren Signatur per DeepSign werden die Dokumente in der dafür vorgesehenen HoopBox gespeichert.

3.10  Sind alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorhanden, kann die Anmeldung zur Eintragung des Unternehmens an das zuständige Handelsregisteramt gesandt werden.

3.11  HOOP gewährleistet dem Besitzer weder die korrekte, zeitnahe oder vollständige Ausführung aller durch den Besitzer benötigten Dienste durch Banken, Finanzdienstleiser, Signaturdienste, Notare, Urkundspersonen oder Handelsregister noch dass die durch den Besitzer den Drittanbietern zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente durch diese korrekt und vollständig geprüft und verarbeitet sowie beim Handelsregisteramt oder anderen Behörden eingereicht und eingepflegt werden zur Beurkundung, Gründung oder Mutation eines Unternehmens, so dass eine Eintragung oder Mutation erfolgen kann.

3.12  Die für die Gründung oder Mutation eines Unternehmens bereitgestellten Dokumentationen werden ausschliesslich unter Verwendung der durch den Besitzer bereitgestellten Informationen erstellt. Der Besitzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass HOOP keine Rechts- oder Steuerberatung erbringt und dass die Haftung von HOOP in dieser Hinsicht ausgeschlossen ist.

3.13  Leistungen von HOOP können in ihrem Ermessen gratis (wie bei einer Testumgebung eines Hoop-Kontos) oder kostenpflichtig angeboten werden. Wird eine kostenpflichtige Leistung genutzt, verpflichtet sich der Besitzer zur Zahlung der angegebenen Preise. Werden kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern (wie Handelsregister, Notar, Urkundsperson, Bank, Softwareanbieter) in Anspruch genommen, sind diese durch den Besitzer gesondert an diese zu vergüten.

3.14  Details zu den Leistungen von HOOP, ihrem Nutzungsumfang und ihren Preisen sind bei Nutzung eines Dienstes von HOOP aufgeführt. Dem Besitzer ist der wesentliche Leistungsumfang bekannt und er klärt selbst ab, ob sie seinen Anforderungen genügen. Er erkennt sie als ordnungsgemäss, zweckentsprechend und zur Vertragserfüllung tauglich an.

3.15  HOOP wird vom Besitzer oder seinen Benutzer eingestellte Inhalte nur auf ihre Gesetz- oder Rechtmässigkeit überprüfen, sofern sie durch Gesetz oder Gerichte dazu verpflichtet ist. Sie wird, soweit möglich und erlaubt, den Besitzer vorgängig über eine Überprüfung informieren. In einem solchen Fall kann HOOP verpflichtet sein, Inhalte herauszugeben oder Zugriff darauf zu gewähren. HOOP wird die ihr zustehenden, angemessenen Rechtsmittel zur Rechtsverteidigung ausschöpfen.

3.16  HOOP kann für die Erbringung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (wie Hilfspersonen und Substituten) beiziehen, was der Besitzer hiermit genehmigt.

3.17  Bei Erfassung von Geschäftsdaten besteht die Möglichkeit zur Nutzung einer «auto-complete»-Funktion. Eine missbräuchliche Nutzung dieser Funktion, z.B. für eine widerrechtliche Verwendung der Adressdaten, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann HOOP das Vertragsverhältnis mit dem Besitzer beenden, die Datenlöschung sowie Schadensersatz verlangen.

3.18  Auf Anfrage kann HOOP eine Testumgebung für das Hoop-Konto zur Verfügung stellen. Für die Nutzung der Testumgebung schliesst HOOP – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Gewährleistung und Haftung aus.

4.       Drittanbieterdienste

4.1    Nicht zu den Leistungen von HOOP zählen Dienste von Drittanbietern (wie Handelsregister, Notare, Urkundspersonen, Banken, Finanzdienstleister, Softwareanbieter, Vertrauensdiensteanbieter), die für die Nutzung der Dienste von HOOP erforderlich und bei ihrer Nutzung verfügbar sind wie das Hosting von Dokumenten (wie HoopBox), das elektronische Signieren von Dokumenten (wie DeepSign), die Einzahlung des Gründungskapitals für juristische Personen oder die Beurkundung bzw. Beglaubigung von Dokumenten durch Notare oder Urkundspersonen.

4.2    Damit HOOP ihre Dienste erbringen kann, hat der Besitzer die jeweils geforderten Dienste eines Drittanbieters zu nutzen und die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen (wie das Zurverfügungstellen erforderlicher Unterlagen um z.B. seine Identität und seinen Wohnsitz oder die Herkunft des Gründungskapitals nachzuweisen sowie um andere Offenlegungspflichten zu erfüllen, das Einzahlen des Gründungskapitals oder die Signatur der benötigten Dokumente).

4.3    Drittanbieterdienste können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genutzt werden. Hierfür gelten gesonderte Vergütungen sowie Vertrags- und Datenschutzbestimmungen, die der Besitzer bei Aktivierung oder Nutzung akzeptiert. HOOP ist an diesen Vertragsverhältnissen in keiner Weise beteiligt und schliesst in dieser Hinsicht jede Gewähr und Haftung vollumfänglich aus.

4.4    Werden (kostenpflichtige) Dienste eines Drittanbieters bei Nutzung der Dienste von HOOP durch seine Benutzer in Anspruch genommen, erfolgt dies für den Besitzer. HOOP geht davon aus, dass die Bevollmächtigung des Besitzers hierfür vorliegt. Sämtliche Kosten dieser Drittanbieter sind durch den Besitzer zu vergüten.

4.5    HOOP gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Drittanbieterdienste bei Nutzung der Dienste von HOOP. Sowohl die Drittanbieterdienste als auch die Leistungen von HOOP unterliegen Wartungs- oder Geschäftszeiten, wobei es zu Unterbrüchen der Dienste kommen kann. HOOP haftet für keinerlei Nachteile, die dem Besitzer, seinen Benutzern oder Kunden bei diesen Unterbrüchen entstehen.

4.6    Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass ggf. benötigte elektronische Signaturen entsprechend den Anforderungen abgegeben werden müssen (wie Wohnsitz des Signierenden in der Schweiz, EU oder EWR), da sie je nach Signaturart andere Wirkungen entfalten können und allenfalls bestehende Formvorschriften zu erfüllen sind. HOOP hat keinen Einfluss darauf, wie die Signaturdienste des Drittanbieters genutzt und erbracht werden und ist nicht dafür verantwortlich, welche Signaturart ausgewählt wird, wie der Prozess der Einholung einer Signatur festgelegt wird und ob diese zeitnah (inkl. einer vorgängigen Identifikation des Signierenden) für den Besitzer erbracht werden.

4.7    Bei Nutzung der Dienste von HOOP können Dienste von Banken und Finanzdienstleistern für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos in Anspruch genommen werden. Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass HOOP lediglich als Übermittler der Kommunikation zwischen dem Besitzer und der Bank oder dem Finanzdienstleister agiert und weder Partei der Verhandlungen noch des Vertragsverhältnisses dieser Dienste ist.

4.8    Werden Dienste von Drittanbietern genutzt, findet ein Informations- und Dokumentenaustausch zwischen den jeweiligen Beteiligten statt, damit HOOP und sie ihre Dienste erbringen können. Dabei ist jeder Beteiligte für die jeweils stattfindenden Datenverarbeitungen und die Sicherheit der Daten in seinem Tätigkeitsbereich nach den vereinbarten Bestimmungen zuständig. HOOP ermöglicht hierbei durch Schnittstellen zu den Drittanbietern diesen Austausch, ohne in die Dienste der Drittanbieter involviert zu sein oder Einfluss auf deren Dienste zu haben. Der Besitzer erteilt hiermit HOOP und den jeweiligen Drittanbietern seine Einwilligung für diesen Austausch und erlaubt bei Nutzung der Dienste den jeweils Beteiligten ausdrücklich die erforderlichen Zugriffe sowie die Verarbeitung der Informationen und Dokumente.

4.9    HOOP darf bei Vorliegen berechtigter Gründe die Nutzung solcher Drittanbieterdienste im Rahmen der Hoop Dienste ändern, einschränken, aussetzen oder (endgültig) beenden. HOOP wird dieses Recht insbesondere bei Anomalien im Zugangsverhalten, Störungen, Gefahren, Einschränkung von anderen Systemen, (dringenden) Wartungsarbeiten, Verletzungen der Datensicherheit oder sonstigen Notfällen, ungewöhnlichen Angriffen, Vertragsverletzungen oder aus vergleichbaren Gründen sowie in Fällen höherer Gewalt im erforderlichen Umfang ohne Verzug ausüben.

4.10  Damit der Dienst von HOOP effizient erbracht werden kann, ist der Besitzer verpflichtet, die für den jeweiligen Dienst von HOOP erforderlichen und zur Verfügung gestellten Dienste der Drittanbieter in Anspruch zu nehmen. Lediglich wenn die Dienste einer Bank oder eines Finanzdienstleisters benötigt werden, darf der erforderliche Dienst bei einem solchen Drittanbieter genutzt werden. Es sind HOOP die jeweils erforderlichen Dokumente (wie eine Bankbestätigung, signierte Dokumente) gesondert (direkt über das angebotene Formular oder per E-Mail) zu übermitteln.

5.       Pflichten des Besitzers und seiner Benutzer

5.1    Die Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens in der Schweiz erfordern das Zusammenspiel vieler Beteiligter, eingeschlossen die erforderlichen Leistungen des Besitzers.

5.2    Die Mitwirkungspflichten des Besitzers, seiner Benutzer sowie seiner Kunden sind Hauptleistungspflichten. Werden diese nicht richtig, nicht vollumfänglich oder rechtzeitig erbracht, kann HOOP ihre Dienste nicht oder nicht wie vereinbart erbringen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sie die ihnen obliegenden Pflichten nach diesen AB erfüllen und die von HOOP zur Verfügung gestellten Dienste nach geltendem Schweizer Recht bestimmungsgemäss nutzen.

5.3    Sie werden aktiv und rechtzeitig an allen Handlungen mitwirken, die zur Erbringung der Dienste von HOOP und den Drittanbietern erforderlich sind und bei Nutzung des Dienstes verlangt werden. HOOP haftet nicht für Verzögerungen oder sonstige Unzulänglichkeiten bei der Erbringung von Diensten, sofern diese darauf zurückzuführen sind, dass bestehenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen wurde.

5.4    Sollte der Besitzer oder seine Benutzer die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, so ist jegliche Gewähr und Haftung von HOOP in Bezug auf ihre Dienste – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ausserdem kann die Nichtbefolgung bestehender Pflichten zusätzliche Kosten verursachen, die ausschliesslich der Besitzer zu tragen hat und strafrechtliche Folgen für den Besitzer oder seine Benutzer haben.

5.5    Der Besitzer sorgt dafür, dass seine Benutzer diese AB, soweit einschlägig, ebenfalls einhalten und stellt HOOP von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Hoop-Kontos und der Dienste durch ihn und seine Benutzer beruhen.

5.6    Der Besitzer schult seine Benutzer, dass sie das Hoop-Konto und die Dienste von HOOP ordnungsgemäss und im gewährten Umfang nutzen und er verhindert Missbrauch der Dienste durch ihn und seine Benutzer (z.B. keine Viren oder SPAM-Nachrichten).

5.7    Sie sorgen für die nach dem Stand der Technik erforderlichen Voraussetzungen zur sicheren Nutzung der Leistungen von HOOP (wie Schutz der eigenen Systeme und Endgeräte vor Missbrauch, Angriffen und Schadsoftware; Gewährleistung eines ausreichenden Zugriffsschutzes unter Verwendung starker Passwörter, Änderung von Passwörtern im Bedarfsfall, Abmeldung nach Nutzung).

5.8    Sie informieren unverzüglich über Nutzungsstörungen sowie Auffälligkeiten und erbringen mögliche Unterstützungsleistungen, um die Störung beheben zu können oder zur Sperrung des Hoop-Kontos oder der Dienste.

5.9    Der Besitzer ist für die Beurteilung der Anforderungen aus denjenigen Gesetzen und Regulatorien verantwortlich, welche auf seine Geschäftstätigkeit anwendbar sind. HOOP übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Leistungen für die Einhaltung von auf den Besitzer anwendbaren Gesetzen und Regulatorien geeignet sind.

5.10  Der Besitzer entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte und Dokumente im Hoop-Konto und bei Nutzung der Dienste verarbeitet und gespeichert werden und ob die durch HOOP gebotene Datensicherheit für ihn ausreichend ist.

5.11  Der Besitzer ist für die Gründung und Mutation der Unternehmen und der damit zusammenhängenden Informationen und Dokumente allein verantwortlich. Er prüft eigenständig, dass bei Nutzung der Dienste von HOOP die geforderten Anforderungen erfüllt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Immaterialgüter wie Marken- oder Namensrechte durch die Wahl des zu mutierenden oder zu gründenden Unternehmens. Er übernimmt eine diesbezügliche vorgängige Prüfung eigenständig. HOOP lehnt jegliche Gewähr und Haftung ab, sollte eine Gründung oder Mutation aufgrund der Verletzung solcher Prüfungspflichten oder wegen Rechte Dritter, z.B. durch den Notar, die Urkundsperson oder ein Handelsregister abgelehnt werden. In einem solchen Fall schuldet der Besitzer dennoch die Vergütung für erbrachte Leistungen von HOOP oder bereits beteiligter Drittanbieter.

5.12  Der Besitzer sowie seine Benutzer sind versiert oder sachverständig beraten in Bezug auf die Gründung und Mutation von Unternehmen, deren Voraussetzungen für eine Eintragung im Handelsregister sowie damit zusammenhängende rechtliche Fragestellungen. Sie erkundigen sich vorgängig, was die Voraussetzungen für eine Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens und ihre Eintragung im Handelsregister sind, damit sie alle Anforderungen bei Nutzung eines Dienstes vollständig und richtig erfüllen können. Durch Nutzung der Dienste von HOOP und den jeweiligen Drittanbietern wird bestätigt, dass der Besitzer und seine Benutzer über die entsprechenden Kenntnisse verfügen.

5.13  Der Besitzer verpflichtet sich, dass die zur Gründung oder Mutation von Unternehmen benötigten Dokumente von den jeweils erforderlichen Personen samt nach Schweizer Recht gültigen und anerkannten QES vorliegen. Er bestätigt hiermit, dass alle derartigen Signaturen in dem für die Erbringung der Dienste erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen werden.

5.14  Bevor Informationen und die daraus generierten Dokumente zur weiteren Bearbeitung an HOOP und die jeweiligen Drittanbieter freigegeben werden, sind deren Inhalte auf Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit durch den Besitzer oder seine Benutzer zu prüfen, ebenso dass die erforderlichen QES gültig sind, die Inhalte den schweizerischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht gegen Rechte Dritter (inkl. Immaterialgüterrechte) oder gesetzliche Vorschriften verstossen. Der Besitzer oder seine Benutzer prüfen auch, ob bereits ein identisches Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und ob Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Firmennamen besteht, die eine Eintragung im Handelsregister verhindern könnte. Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass HOOP keine rechtliche Prüfung der bereitgestellten Informationen und Unterlagen oder der Gültigkeit und Konformität der QES vornimmt.

5.15  Der Besitzer orientiert sich über die zusätzlich anfallenden Kosten eines Handelsregistereintrags, die abhängig sind vom Handelsregister, der gewählten Rechtsform und der Art der Eintragung. Je nach Komplexität und Arbeitsauslastung des zuständigen Handelsregisteramts kann eine Anmeldung zwischen 5 und 60 Tagen dauern.

5.16  Der Besitzer informiert sich vorgängig selbst, ob und wann die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vor dem publizierten Eintrag ins Handelsregister möglich ist. Unter Umständen ist, damit ein zu gründendes Unternehmen vor der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) über das bei der Bank hinterlegte Aktien- respektive Stammkapital verfügen kann, beim kantonalen Registerführer gegen eine Gebühr ein vorzeitiger Handelsregisterauszug zu bestellen. Das zu gründende Unternehmen firmiert vor der Eintragung im Handelsregister dann als “AG/GmbH (in Gründung)”.

5.17  Ob und wann vor dem Eintrag ins Handelsregister Geschäfte auf Rechnung des zu gründenden Unternehmens getätigt werden können, prüft ebenfalls der Besitzer. Falls eine Eintragung nicht zustande kommen sollte, wird das nicht gegründete Unternehmen rechtlich als einfache Gesellschaft behandelt, mit der Folge, dass sämtliche Gesellschafter solidarisch für die eingegangenen Rechte und Pflichten haften.

5.18  Ausserdem sorgt der Besitzer dafür, dass der Gründer bzw. die Gründerin einer Gesellschaft sowie jede andere Person, die eine Eintragung ins Handelsregister beantragt, die Stampa-Erklärung, die “Lex Friedrich / Lex Koller”-Erklärung sowie andere erforderliche Unterlagen wahrheitsgetreu und entsprechend den Vorgaben der kantonalen Handelsregister ausfüllen und zur Verfügung stellen.

5.19  Der Besitzer sorgt für die entsprechenden Vertretungsberechtigungen und Vollmachten für Handlungen vor einem Notar, einer Urkundsperson oder dem Handelsregister, sofern diese erforderlich sind. Ohne diese Vollmachten kann der digitale Prozess der Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens nicht erfolgen.

5.20  Der Besitzer kann aus der Nutzung der Dienste von HOOP oder den Drittanbietern keinen Anspruch auf einen bestimmten Entscheid eines Notars, einer Urkundsperson oder Handelsregisters, denen seine Daten übermittelt werden, ableiten. Die Prüfung des Einzelfalls einer Gründung oder Mutation wird ausdrücklich vorbehalten. Die Nutzung der Dienste von HOOP hat lediglich die Funktion einer Unterstützung und entbindet den Besitzer in keiner Weise von der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Behörden.

5.21  Der Besitzer verpflichtet sich zur Nutzung der Drittanbieter, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von HOOP eingebunden sind und zur Zahlung der Vergütung, die bei Nutzung der Dienste dieser Drittanbieter entstehen oder die dadurch entstehen, dass bestehende Mitwirkungspflichten durch den Besitzer oder seine Benutzer nicht erfüllt werden.

5.22  Der Besitzer und seine Benutzer halten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht bei Nutzung der Dienste von HOOP und den Drittanbietern ein und verarbeiten keine widerrechtlichen Informationen oder Dokumente im Hoop-Konto und streben ebenfalls keine gesetzeswidrigen Gründungen oder Mutationen von Unternehmen an.

5.23  Der Besitzer ist für die eingegebenen Informationen und daraus generierten Dokumente verantwortlich. HOOP ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Gesetz- oder Rechtmässigkeit zu überprüfen, behält sich aber das Recht vor, sie bei begründetem Verdacht auf gesetzeswidrigen Inhalt einzusehen, zu verändern und/oder zu löschen. Im Falle einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung kann HOOP verpflichtet sein, diese herauszugeben oder Zugriff darauf zu gewähren.

5.24  Dem Besitzer und seinen Benutzern ist es nicht gestattet, die bei den Diensten zur Verfügung gestellten Musterdokumente für eigene Leistungen zu nutzen oder HOOP damit in Konkurrenz zu treten. Sie sind durch HOOP oder die jeweils genannten Rechteinhaber urheberrechtlich geschützt.

6.       Nutzungsrechte, Immaterialgüterrechte

6.1    HOOP gewährt ein persönliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht abtretbares, einfaches, räumlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an ihrer Software bei Nutzung des Hoop-Kontos und der Dienste für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Eigennutzung. Dies bedeutet, dass nur der Besitzer und seine Benutzer diese nutzen dürfen.

6.2    Dem Besitzer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOOP untersagt, die dabei eingesetzte Software in irgendeiner Form unberechtigten Dritten zugänglich zu machen, Unterlizenzen dafür zu vergeben, zu übertragen oder sonst zu verwerten. Darüber hinaus ist er nicht berechtigt, die eingesetzte Software für eine andere Nutzung als die von HOOP hierin angebotene einzusetzen.

6.3    Der Besitzer darf die Beschränkung des Umfangs seiner eingeräumten Rechte nicht durch die Integration eigener Programmbestandteile in diese Software umgehen. Er ist nicht berechtigt, die Anzahl Benutzer durch Programmierung einer eigenen Benutzeroberfläche («Interface») auszuweiten. Erfassen oder sichten Benutzer mit einem fremden Interface Daten, die über Schnittstellen verarbeitet werden, können diese Benutzer in den Nutzungsumfang eingerechnet werden.

6.4    HOOP hat das Recht, Schnittstellen und Reportgeneratoren zu lizenzieren, um im Auftrag des Besitzers Informationen und Dokumente aus dem Hoop-Konto in Fremdsysteme zu exportieren, die dort weiterverarbeitet werden können. Der Besitzer darf solche Schnittstellen zu Programmen, auch von Drittanbietern, zu Diensten oder Reportgeneratoren nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen. Dies betrifft auch den Fall, wenn Schnittstellen und Reportgeneratoren mit dem primären Zweck genutzt werden, die Daten mittels eines Fremdsystems zu visualisieren oder auszudrucken, damit Benutzer des Fremdsystems diese Daten sichten und nutzen können. Der Besitzer hat die durch HOOP vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkungen hierbei einzuhalten und ist nicht berechtigt, diese durch Ausweichmöglichkeiten zu umgehen.

6.5    Der Besitzer unterrichtet HOOP unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn aufgrund der Nutzung des Hoop-Kontos oder der Dienste geltend machen. Er unternimmt ohne Ermächtigung von HOOP keine rechtlichen Schritte und darf von sich aus keine Ansprüche des Dritten ohne Zustimmung von HOOP anerkennen. HOOP unternimmt alle erforderlichen Verteidigungsmassnahmen, wie die Abwehr von Ansprüchen Dritter, auf eigene Kosten, soweit sie nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Besitzers oder seiner Benutzer beruhen.

6.6    Der Besitzer hält sich bei Nutzung des Hoop-Kontos und der Dienste an alle anwendbaren Export-/Importkontrollvorschriften (Aus-, Ein- oder Durchfuhr), einschliesslich von Sanktionen und Embargos.

6.7    Alle Immaterialgüterrechte am Hoop-Konto und bei Nutzung der Dienste (inkl. Software, Musterdokumente, generierte Dokumente) an Inhalten, Texten, Bildern, Fotos, Videos, Logos oder anderen Informationen von HOOP, einschliesslich ihrer Webseiten, gehören ausschliesslich HOOP oder den genannten Rechteinhabern. HOOP gewährt dem Besitzer ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, die im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellten Dokumente zu nutzen. Die Dokumente dürfen nur zum Zweck, zu dem sie dem Besitzer zur Verfügung gestellt wurden, verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Für jede weitergehende Nutzung jeglicher Immaterialgüter ist die schriftliche Einwilligung von HOOP oder der genannten Rechteinhaber im Voraus einzuholen.

6.8    HOOP ist berechtigt, ein hochgeladenes Firmenlogo des Besitzers ohne Vergütungsanspruch im Hoop-Konto oder auf den Webseiten von HOOP als Referenzkunde anzuzeigen. Der Besitzer ist berechtigt, dem jederzeit zu widersprechen.

7.       Bestellung, Vergütung, Zahlungskonditionen, Bonitätsauskunft

7.1    Der Besitzer schuldet bei kostenpflichtiger Nutzung eines Dienstes von HOOP die Vergütung gemäss ihren aktuellen Preisangaben. Die Vergütung wird durch den jeweils genutzten Umfang des Dienstes sowie ggf. einer Paket-Gebühr bestimmt. Nicht genutzte Leistungen eines Pakets werden nicht in das nächste Jahr übertragen, sondern verfallen am Ende des Jahres ohne Rückerstattung bereits geleisteter Vergütungen.

7.2    HOOP ist berechtigt, sollten zusätzliche Kosten – verursacht durch den Besitzer infolge Anpassungen oder Korrekturen an Dokumenten, bei Nachforschungen oder zusätzlichem Support, verursacht werden, dem Besitzer dafür eine Vergütung nach ihren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

7.3    Der Besitzer hat Kosten, die HOOP oder einem Drittanbieter entstehen, da er seine Mitwirkungspflichten nicht wie vereinbart erfüllt hat oder weitere Dienste in Anspruch nimmt (wie eine (Rechts-) Beratung), ebenfalls zu begleichen.

7.4    Preisangaben von HOOP bilden integrierte Bestandteile dieser AB. HOOP behält sich vor, die mit dem Besitzer vereinbarten Preise aus berechtigten Gründen anzupassen.

7.5    Die angebotenen Dienste von HOOP sind freibleibend. Der Besitzer nutzt durch Auswahl des gewünschten Dienstes und dem Befolgen des Prozesses die Leistungen von HOOP. Bereits ausgewählte Dienste von HOOP können wieder gelöscht werden, sofern sie noch nicht freigegeben sind. Um einen Dienst verbindlich und kostenpflichtig zu bestellen, ist die Freigabe der Inhalte und Dokumente durch den Kunden erforderlich. Nach verbindlicher Bestellung wird eine E-Mail über den Eingang der Bestellung an den Besitzer versandt. Der Vertrag über die kostenpflichtig bestellten Leistungen kommt erst mit Empfang der anschliessenden Bestätigungsmail nach Prüfung der Bestellung durch HOOP zustande.

7.6    Je nach genutztem Dienst von HOOP sind zusätzlich Dienste von Drittanbietern zu nutzen. Wenn diese Dienste (wie Signaturdienste, Hosting, Finanzdienstleistungen oder solche von Notaren, Urkundspersonen, Handelsregisterämtern, anderen Behörden etc.) bei Gründung oder Mutation eines Unternehmens in Anspruch genommen werden, entstehen hierfür zusätzliche Gebühren und Kosten (z.B. Gebühren für Signaturen, die HoopBox, das Kapitaleinzahlungskonto, das Handelsregister, Rechtsberatungen, Nachforschungskosten etc.), die gesondert durch den Besitzer zu vergüten sind. Diese werden dem Besitzer entweder direkt von diesen Drittanbietern in Rechnung gestellt (z.B. vom Handelsregister, Banken) oder HOOP übernimmt das Inkasso für diese Drittanbieter, ohne selbst Vertragspartei des der Forderung zugrundeliegenden Vertrages zu werden. Der Besitzer kann im Inkassofall schuldbefreiend an HOOP bezahlen. Beim Inkasso werden Minderzahlungen des Besitzers zunächst für die Begleichung der Forderungen von HOOP verwendet; die restlichen vereinnahmten Gebühren werden an den Drittanbieter ausgezahlt. Ist der Besitzer der Ansicht, dass die in Rechnung gestellten Gebühren für den Drittanbieter nicht ordnungsgemäss in Rechnung gestellt wurden, so muss er die entsprechende Rückforderung mit dem Drittanbieter direkt lösen.

7.7    Rechnungsstellung durch HOOP erfolgt periodisch und direkt gegenüber dem Besitzer. Der Betrag ist rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der angegebenen Währung ab Rechnungsdatum sofort mittels der hinterlegten Zahlkarte, spätestens innert 30 Tagen zahlbar. Der Besitzer erhält pro Hoop-Konto eine Rechnung über seine Nutzungen. Zusätzliche Dienste von Drittanbietern werden allenfalls gesondert in der Rechnung aufgeführt oder per gesonderter Rechnung gestellt.

7.8    Für die Nutzung von kostenpflichtigen Diensten ist die Hinterlegung einer gültigen Zahlkarte als Zahlungsmittel erforderlich. Eine Abbuchung erfolgt in der Regel nach Abschluss des Monats für den vorangegangenen Monat, nach Nutzung der Dienste oder nach Erbringung der jeweiligen Leistungen. Für die sichere Zahlungsabwicklung bei Abbuchung des Rechnungsbetrags sorgt ein unabhängiger Payment-Service-Provider. Es gelten die dortigen Bestimmungen.

7.9    Alternativen zu dieser Zahlungsweise können bestehen, z.B. wenn das Inkasso für HOOP durch einen Softwaredrittanbieter erfolgt. Der fällige Betrag ist dann über die HoopBox an die DeepCloud AG mittels der zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel und gemäss den von der DeepCloud AG festgelegten Bedingungen zu bezahlen.

7.10  Der Besitzer berechtigt hiermit HOOP sowie das für die Zahlungsabwicklung zuständige Unternehmen ausdrücklich, fällige Forderungen von HOOP oder Drittanbietern, für die HOOP das Inkasso übernimmt, aus diesem Vertragsverhältnis über das ausgewählte Zahlungsmittel einzuziehen.

7.11  Allfällige Einwände gegen eine Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Ohne fristgerechten Widerspruch gelten die Rechnung sowie die erbrachten Leistungen als vertragsgemäss und akzeptiert.

7.12  Verzug des Besitzers tritt nach Fälligkeitsdatum ohne weitere Mahnung ein. Gerät der Besitzer mit der Zahlung in Verzug, so ist HOOP berechtigt, nach vorgängiger Mahnung die Nutzung ihrer Leistungen ohne weitere Nachfristansetzung einzuschränken, den Zugang zum Hoop-Konto oder ihren Diensten bis zur Bezahlung zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu beenden, ohne dass sie eine Rückzahlung oder Entschädigung leisten muss.

7.13  Bei einer Einschränkung oder Zugangssperre hat der Besitzer keinen Anspruch auf Nutzung des Hoop-Kontos oder ihrer Dienste, er bleibt jedoch zur Zahlung der offenen Vergütungen bei ihrer jeweiligen Fälligkeit verpflichtet.

7.14  HOOP kann im Verzugsfall des Besitzers Aufwendungsersatz (wie für Bearbeitungen, Mahnkosten, Zwangsvollstreckungsmassnahmen) verlangen sowie weiteren Verzugsschaden gegen den Besitzer geltend machen.

7.15  Bei Zahlungsverzug des Besitzers können – unter Kostentragungspflicht des Besitzers – jederzeit Dritte mit der Einziehung der Forderungen beauftragt oder Forderungen an diese abgetreten werden.

7.16  Bei einer Vorleistungspflicht von HOOP kann zur Wahrung berechtigter Interessen eine Bonitätsauskunft über den Besitzer eingeholt und Daten des Besitzers zum Zahlungsverhalten an diese Auskunftei weitergegeben werden.

8.       Datensicherung

8.1    HOOP erstellt vom Hoop-Konto und den dabei gespeicherten Informationen und Dokumenten nach den üblichen Sicherungsverfahren eine Datensicherung und ist bestrebt, Datenverluste möglichst zu vermeiden.

8.2    Grundsätzlich ist jedoch der Besitzer für die Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Informationen und Dokumente verantwortlich. Dies erfolgt nicht durch HOOP. Der Besitzer ermittelt, wie lange seine Informationen und Dokumente aufbewahrt, gespeichert, archiviert und evtl. wieder gelöscht werden müssen und sorgt bei Nutzung der Leistungen von HOOP selbst dafür.

8.3    Jederzeit sowie vor Löschung des Hoop-Kontos hat der Besitzer die Möglichkeit, seine in der HoopBox gespeicherten Informationen in einem maschinenüblichen Format zu sichern, wie es der Datensicherungsprozess von DeepCloud AG vorgibt. Er sorgt selbst regelmässig mittels Datenexport für eine Datensicherung durch die angebotene Datensicherungsfunktion.

8.4    HOOP stellt selbst keine Wiederherstellungsfunktion zur Verfügung bei einer Löschung oder Verlust von Informationen und Dokumenten bei Nutzung ihrer Leistungen.

9.       Verfügbarkeit

9.1    HOOP garantiert weder einen Zugriff auf ihre Webseiten noch gewährleistet sie, dass das Hoop-Konto oder ihre Dienste jederzeit verfügbar sind.

9.2    Leistungen von HOOP und die dabei verfügbaren Dienste von Drittanbietern werden zu ihren üblichen Geschäftszeiten erbracht. Ausserhalb dieser Geschäftszeiten ist der Prozess für eine Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens unterbrochen. Die tatsächliche Eintragung und der konkrete Zeitpunkt der angestrebten Unternehmensgründung bzw. -mutation kann seitens HOOP nicht garantiert werden und ist nicht Bestandteil ihres Leistungsumfangs.

9.3    Während ihrer Geschäftszeiten ist HOOP bestrebt, eine möglichst hohe zeitliche Verfügbarkeit ihrer Leistungen anzubieten und wendet hierfür die geschäftsübliche Sorgfalt an. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden. Soweit möglich, wird HOOP den Besitzer über Unterbrechungen mit angemessener Vorankündigung informieren.

9.4    Unterbrechungen der Verfügbarkeit sind möglich aufgrund folgender Ereignisse: Wartungsmassnahmen; Updates/Upgrades; Einschränkungen durch Drittsysteme wie Ausfällen des Netzwerksystems, von Mobildiensten und Internetverbindungen sowie deren Kapazitätsgrenzen; Massnahmen zum Schutz oder der Wiederherstellung der Sicherheit und Integrität der Systeme und Server (wie der Abwehr von Hackerangriffen, Viren oder sonstiger Schadensereignissen); behördliche oder gerichtliche Anordnungen; Epidemien, Pandemien oder andere Fälle höherer Gewalt; von Serverlieferanten oder Hosting-Partnern zu vertretende Störungen; beeinträchtigende Handlungen oder Unterlassungen des Besitzers oder seiner Benutzer.

9.5    Bei solchen Ereignissen darf HOOP den Zugang zu ihren Leistungen sowie zusätzliche Dienste von Drittanbietern einschränken oder für den erforderlichen Zeitraum unterbrechen, ohne dass dem Besitzer hieraus Ansprüche (wie Preisminderung, Rückzahlung geleisteter Vergütungen, Schadensersatz) entstehen – unter Vorbehalt zwingend gesetzlicher Haftungsansprüche.

9.6    HOOP hält geplante Unterbrechungen möglichst kurz, setzt sie, falls möglich, zu geeigneten Zeiten an und behebt sie so schnell wie möglich.

10.    Support

10.1  Die Gründung und Eintragung von Unternehmen bzw. ihre Mutation sind abhängig von den Verfügbarkeiten und Geschäftszeiten der involvierten Drittanbieter (wie Notare, Urkundspersonen, Handelsregisterämter, andere Behörden etc.), auf die HOOP keinen Einfluss hat und für die seitens HOOP kein Support geschuldet ist.

10.2  HOOP stellt ihren Support ausschliesslich für das Hoop-Konto und ihre eigenen Dienste zur Verfügung. Ihr Support wird online und per E-Mail während der kommunizierten Supportzeiten erbracht. Details finden sich auf den Webseiten von HOOP.

10.3  Eine gemeldete Störung wird nach Grad der Beeinträchtigung kategorisiert und entsprechend angemessene Massnahmen ergriffen, um die weitere Nutzung schnellstmöglich störungsfrei zu ermöglichen. Sollte die Störungsursache nicht bei HOOP liegen, wird der Besitzer oder bei Kenntnis der Ursache, der entsprechende Drittanbieter informiert, damit er Massnahmen ergreifen kann.

10.4  Zusätzlicher Support für den Besitzer, der nicht durch HOOP verursacht ist, kann sie ihm nach ihren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung stellen.

11.    Missbrauch, Vertragsverletzungen, höhere Gewalt

11.1  HOOP schützt sich mit geeigneten Massnahmen vor vertrags- oder rechtswidriger Nutzung ihrer Leistungen. Bei begründetem Verdacht auf oder bei Verletzung bestehender Pflichten, der Speicherung gesetzeswidriger Inhalte oder sonstigem Missbrauch durch den Besitzer oder seine Benutzer, kann HOOP den Zugang zum Hoop-Konto und/oder ihren Diensten einschränken, sperren oder das Vertragsverhältnis kündigen. Weitergehende Rechte und Ansprüche von HOOP bleiben vorbehalten.

11.2  Eine Zugangssperre allein stellt keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. HOOP kann dem Besitzer wieder Zugang zum Hoop-Konto und den Diensten gewähren, wenn er die vertrags- oder rechtswidrige Nutzung eingestellt hat.

11.3  Bei Unterbrechung der Nutzung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände oder Ereignisse, die HOOP oder gegebenenfalls Drittanbieter in ihrer Leistung erheblich einschränken oder ihre Leistung unmöglich machen, hat HOOP das Recht, die Leistung/en für die Dauer eines solchen Ereignisses oder seiner Folgen zu unterbrechen und diese Zeitspanne um eine angemessene Dauer für den Beginn der weiteren Leistungserbringung zu verlängern. Für diese Zeit ist HOOP von ihren Leistungspflichten befreit. Wenn ein solcher Fall ununterbrochen während mehr als 10 Tagen anhält, darf das Vertragsverhältnis durch jede Partei gekündigt werden. Dem Besitzer stehen keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegenüber HOOP zu, wenn sich der Umstand ausserhalb der vertretbaren Kontrolle von HOOP befindet.

12.    Gewährleistung

12.1  Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass trotz aller Anstrengungen von HOOP und ihrem Einsatz moderner Technik und Sicherheitsstandards eine absolute Sicherheit und Fehlerlosigkeit ihrer Dienste nicht gewährleistet werden kann.

12.2  Die Leistungen von HOOP bei Unterstützung des Besitzers bei Gründung und Mutation von Unternehmen weisen eine für eine entsprechende SaaS Lösung übliche Qualität auf und werden «wie sie sind» zur Verfügung gestellt. HOOP bietet dem Besitzer eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen gemäss diesen AB. Eine weitergehende Gewährleistung für die Nutzung des HOOP-Kontos und/oder ihrer Dienste (inkl. der eingesetzten Software, Musterdokumente etc.) wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12.3  Obwohl HOOP mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Musterdokumente achtet, wird hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen. HOOP behält sich ausdrücklich vor, jederzeit ihre Musterdokumente ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zur Verfügung zu stellen.

12.4  Kostenlos erbrachte Dienste werden ohne Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche erbracht. HOOP kann kostenlose Dienste mit angemessener Vorankündigung einstellen, ändern oder nur noch gegen Bezahlung anbieten.

12.5  HOOP garantiert weder allgemein noch zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ununterbrochene und störungsfreie Nutzung des Hoop-Kontos oder ihrer Dienste.

12.6  Da HOOP von den Mitwirkungshandlungen des Besitzers und seiner Benutzer sowie der involvierten Drittanbieter abhängig ist, kann HOOP bei Erbringung ihrer Leistungen keinesfalls eine zeitnahe Erbringung ihrer Dienste garantieren oder dafür haftbar gemacht werden.

12.7  Angaben auf Hoop-Webseiten oder sonstige werbliche Aussagen von HOOP sind keine Beschaffenheitsangaben, Terminversprechen oder Garantien hinsichtlich des Hoop-Kontos oder ihrer Dienste. Die Angabe der Zeiten zur Gründung oder Mutation von Unternehmen sind nur Schätzungen und nicht verbindlich.

12.8  Bei Nutzung der «auto-complete»-Funktion bei Adresserfassung übernimmt HOOP keine Gewähr für diese Geschäftsdaten, ebenso wenig, dass diese für jedes vom Besitzer gewünschte Land zur Verfügung stehen.

13.    Haftung

13.1  HOOP haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist jede weitere Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere diejenige für direkte Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, indirekte Schäden (wie Mehraufwendungen, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter usw.), nicht realisierter Einsparungen, Nutzungsausfall, Reputationsverlust, Datenverluste und immaterielle Schäden. Dies gilt ebenfalls für alle verschuldensunabhängigen, ausservertraglichen sowie quasivertraglichen Haftungen und für die Irrtumsanfechtung.

13.2  Die Haftung von HOOP für beigezogene Dritte (wie Hilfspersonen und Substituten) wird vollumfänglich wegbedungen.

13.3  HOOP haftet nicht für Dienste von Drittanbietern sowie der von ihnen beigezogenen Hilfspersonen und Substituten, die der Besitzer bei Nutzung der Dienste von HOOP in Anspruch genommen hat. Diesbezüglich gelten deren Nutzungsbestimmungen. Insbesondere haftet sie nicht für die korrekte, zeitnahe, pünktliche oder vollständige Ausführung dieser Dienste. HOOP übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit dieser Dienste der Drittanbieter, auch nicht für die Authentizität und Integrität der von ihnen bearbeiteten Daten.

13.4  HOOP haftet überdies nicht für Schäden, welche infolge von Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Unterbrüchen, Störungen, fehlerhafter Daten oder Datenverlusten entstehen.

13.5  HOOP lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit Behördengängen ab, die vom Besitzer oder seinen Vertretern ausgeführt werden. Der Besitzer hat selbst alles Notwendige zu unternehmen, dass die Vertreter und ihre Vollmachten korrekt vorliegen und er ist selbst für deren Verwaltung und Widerruf verantwortlich.

13.6  HOOP haftet nicht für Schäden, die sich aus der unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungs- oder Sorgfaltspflichten des Besitzers ergeben (wie die falsche Wahl der Signaturart oder des Signierenden, die verspätete oder unterlassene Signatur, fehlerhaftes Ausfüllen der Formularmasken, fehlende Dokumente wie Stampa oder Lex Friedrich / Lex Koller Erklärung etc.). Sollten hierdurch zusätzliche Kosten bei HOOP oder Drittanbietern anfallen (vergütungspflichtige Abklärungen/Rückfragen durch Notare, Urkundsbeamte, Handelsregister, korrigierte Anmeldungen), ist der Besitzer verpflichtet, diese zu vergüten.

13.7  Allfällige Ansprüche sind innert sechs Monaten nach der betreffenden Leistungserbringung geltend zu machen.

13.8  Alle aufgeführten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche des Besitzers. Ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen sind gesetzlich bestehende, zwingende Haftungsregelungen.

13.9  Der Besitzer erklärt, auf alle vertraglichen, ausservertraglichen sowie quasivertraglichen Ansprüche gegenüber den durch HOOP beigezogenen Hilfspersonen, Substituten oder Beauftragten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu verzichten. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf die durch HOOP beigezogenen Notare, Urkundspersonen sowie deren Hilfspersonen, Substituten oder Beauftragte.

13.10         Der Besitzer wird Hoop in Bezug auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den Diensten von Drittanbietern (wie Banken, Finanzdienstleister, Notare und Urkundspersonen), der Zustimmung zur Übermittlung von Daten seiner Kunden an diese und Verletzungen bestehender Geheimnispflichten entschädigen und schadlos halten, sollten Betroffene (wie Kunden) behaupten, dass die Verarbeitung oder Übermittlung von Daten durch HOOP gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen oder Geheimnispflichten verstossen.

14.    Datenschutz, Geheimnispflichten

14.1  Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.

14.2  HOOP ist beim Angebot des HOOP-Kontos und der Erbringung ihrer Dienste für den Besitzer Auftragsbearbeiter im Sinne datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Besitzer Verantwortlicher. Mit Akzeptieren dieser AB akzeptiert der Besitzer ebenfalls die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung samt Anhang (Liste «Weitere Auftragsverarbeiter») in ihrer aktuellen Fassung.

14.3  Weitere Auftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und durch HOOP beauftragt. Sie erhalten Daten nur in dem Umfang, der zur Erbringung der konkret vereinbarten Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Auftragsverarbeitungen finden in der Schweiz und in Drittstaaten statt, für die ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist oder für die geeignete Garantien vorgesehen sind wie den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln. Sollte in einem Supportfall ein Zugriff auf Daten, auch von ausserhalb der Schweiz erforderlich sein, so erfolgen diese nur über gesicherte VPN-Kanäle.

14.4  Bei Nutzung der Dienste findet ein Informationsaustausch zwischen dem Besitzer, HOOP, den involvierten Drittanbietern und anderen Dritten statt, damit die Dienste erbracht werden können, wozu auch Dokumente, Personen- sowie Transaktionsdaten gehören. Dabei sind den beteiligten Parteien die erforderlichen Zugriffe, der Austausch zwischen den jeweiligen Systemen sowie die Verarbeitung der Inhalte hiermit ausdrücklich durch den Besitzer gestattet. Zudem bestätigt der Besitzer hiermit, dass er die entsprechenden ausdrückliche Zustimmungen seiner Kunden bzw. von den jeweils betroffenen Personen hat, sowie dass er sie über diese stattfindenden Datenverarbeitungen informiert hat.

14.5  Der Besitzer ermächtigt hiermit HOOP zur Weitergabe der erforderlichen Inhalte an Drittanbieter (wie Banken, Finanzdienstleister, Notare, Urkundspersonen, Handelsregister) und zur Entgegennahme der Dokumente nach Erbringung ihrer Dienste zur Speicherung in der HoopBox des Besitzers.

14.6  Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass bei diesem Informationsaustausch Drittanbieter wie Banken, Finanzdienstleister, Notare, Urkundspersonen und Handelsregister (inkl. ihrer Hilfspersonen und ihre beigezogenen Dritte) bei Erbringung ihrer Leistungen einer Geheimnispflicht (wie Bank-, Amts- oder Berufsgeheimnis) unterliegen. Deshalb entbindet der Besitzer hiermit die einer Geheimnispflicht unterfallenden Personen vollumfänglich von diesen Geheimnispflichten und gestattet ihnen, sich direkt miteinander über diese Informationen auszutauschen, um die angestrebte Gründung bzw. Mutationen eines Unternehmens zu ermöglichen. Nur so können sie die angestrebten, digitalen Unternehmensgründungen und -mutationen begleiten und den dafür notwendigen Informationsaustausch zwischen ihnen und HOOP vornehmen.

14.7  Der Besitzer sorgt erforderlichenfalls dafür, dass weitere involvierte Personen (wie seine Kunden) die einer solchen Geheimnispflicht unterfallenden Personen von diesen Geheimnispflichten für den Geschäftsverkehr mit den Beteiligten entbinden. Der Besitzer bestätigt, dass er die Zustimmung dieser Personen zur Übermittlung und zum Austausch von Daten zwischen Hoop und den Drittanbietern eingeholt hat, um die Erbringung der Dienste zu ermöglichen. Er bestätigt damit namentlich, dass eine Bank oder ein Finanzdienstleister diesbezüglich vom Bankgeheimnis, ein Notar oder eine Urkundsperson vom Amts- oder Berufsgeheimnis entbunden ist. Ferner nimmt er zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese Drittanbieter das Recht haben, Kontrollen hinsichtlich der eingeholten Zustimmung der Kunden des Besitzers durchzuführen. Er verpflichtet sich, seine Kunden entsprechend darüber zu informieren.

14.8  Der Besitzer kann jederzeit Inhalte im HOOP-Konto löschen sowie anpassen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit einer bereits freigegebenen Gründung oder Mutation stehen, wofür sie benötigt werden. In einem solchen Fall wendet sich der Besitzer an den Support von HOOP.

14.9  Wie HOOP ansonsten Daten verarbeitet, ist in ihrer jeweils aktuell veröffentlichten Datenschutzerklärung  auf ihrer Webseite beschrieben.

14.10         Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Parteien sind geheim und als vertraulich gekennzeichnete oder aus den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen und Daten vertraulich zu halten. Die Parteien werden diese weder für eigene Zwecke nutzen noch ganz oder teilweise unberechtigten Dritten offenbaren, überlassen oder anderweitig zugänglich machen.

15.    Datensicherheit

15.1  HOOP setzt technische und organisatorische Massnahmen ein, die insbesondere dem Stand der Technik, der Art und dem Umfang der Datenbearbeitung bei Nutzung ihrer Leistungen sowie möglicher Risiken, welche deren Nutzung mit sich bringt, angemessen sind. Dazu gehört der Einsatz von Sicherheitsmassnahmen wie Firewalls oder Antivirus-Programmen, um die Inhalte des Besitzers zu schützen.

15.2  Die Dienste von HOOP sowie ggf. zusätzliche Dienste von Drittanbietern werden über das Internet erbracht. Für die Datenübermittlung werden dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsmechanismen eingesetzt.

15.3  HOOP führt in regelmässigen Abständen Kontrollen hinsichtlich möglicher Bedrohungen, welche gegen die Datensicherheit zielen, durch.

16.    Kundenzufriedenheit, werbliche Informationen

16.1  HOOP ist an der Zufriedenheit ihrer Kunden interessiert. HOOP darf per E-Mail oder in elektronischer Form nachfragen, ob ihre Leistungen zufriedenstellend genutzt werden können oder Informationen zur Nutzung ihrer Leistungen senden (wie Wartungen, neue Features, Nutzungsmöglichkeiten).

16.2  Weiter darf HOOP dem Besitzer und den Benutzern Informationen auch zu eigenen ähnlichen Vertragsprodukten oder zusätzlich genutzten Diensten per E-Mail oder Post senden oder ihn telefonisch kontaktieren.

16.3  Eine Anmeldung zu einem individuellen Newsletter erfolgt durch Einwilligung. Dabei kann HOOP oder die bei Anmeldung zum Newsletter genannten Versender diesen versenden.

16.4  HOOP kann zur werblichen Information des Besitzers Dienstleister einsetzen und an diese Daten weitergeben.

16.5  HOOP kann Kontaktdaten des Besitzers an ihre Partnerunternehmen und Unternehmen der Abacus Gruppe in der Schweiz oder EU sowie deren Partnerunternehmen weitergeben. Eine werbliche Information erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

16.6  Der Besitzer kann jederzeit Widerspruch gegen werbliche Informationen erklären oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, in dem er die Kontaktangaben im Impressum der Webseite oder den Abmeldelink in einem Newsletter nutzt.

17.    Laufzeit

17.1  Dieser Vertrag tritt mit Akzeptieren dieser AB bei Registrierung zum Hoop-Konto, spätestens mit Nutzung eines Dienstes in Kraft. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.2  Der Besitzer kann die Nutzung des Hoop-Kontos und der Dienste jederzeit durch Schliessung seines Hoop-Kontos bzw. seiner HoopBox beenden, indem er den entsprechenden Beendigungsprozess startet. Dies führt zum gleichzeitigen Wegfall der Nutzungsberechtigung der Leistungen von HOOP.

17.3  Für bereits begonnene Dienste von HOOP sowie von Drittanbietern ist die gesamte Vergütung geschuldet, die sofort fällig wird.

17.4  HOOP kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende, ohne Angabe von Gründen entschädigungslos, kündigen (per E-Mail an den Besitzer an seine zuletzt im Hoop-Konto bereitgestellte E-Mail-Adresse). Dies gilt auch, wenn Dienste genutzt werden, die von Diensten Dritter abhängig sind oder von diesen erbracht werden. Einzelne Dienste von HOOP kann sie jederzeit verändern oder beenden.

17.5  HOOP darf ausserdem einem Besitzer kündigen, wenn er während mind. 180 Tagen das Hoop-Konto nicht aktiv genutzt hat. Vorgängig erfolgen Hinweise, dass das Hoop-Konto gekündigt wird, wenn dieses nicht innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Zeitspanne aktiv genutzt wird.

17.6  Dienste von Drittanbietern, die bei Nutzung der Dienste von Hoop verfügbar sind, kann HOOP jederzeit bei Vorliegen berechtigter Gründe beenden oder austauschen.

18.    Folgen der Vertragsbeendigung

18.1  Die Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt dem Besitzer keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Vergütung. Bei Beendigung vor Abschluss einer Gründung oder Mutation ist die ganze Vergütung geschuldet. Fällige Forderungen sind zu erfüllen.

18.2  Eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der begründete Verdacht auf Missbrauch der Nutzung des Hoop-Kontos oder eines Dienstes, jede schwerwiegende Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen durch den Besitzer oder seine Benutzer sowie Zahlungsunfähigkeit, Konkurseröffnung oder Gesuch um Nachlassstundung der anderen Partei.

18.3  Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sperrt HOOP den Zugang zum Hoop-Konto, beendet die Nutzung der Dienste und stellt die technische Kommunikation zu anderen Systemen oder Diensten von Drittanbietern ein. Einzeln deaktivierte Dienste werden unmittelbar gesperrt, hängige Geschäftsfälle oder Dienste sowie dazugehörende Statusmeldungen und Informationen werden unter Umständen weder transportiert noch ausgeführt.

18.4  Der Besitzer ist selbst für ein Sicherungs- oder Archivierungskonzept seiner Inhalte sowie die Migrationsplanung der Inhalte bei Beendigung oder Kündigung verantwortlich. Er wird rechtzeitig seine Datenbestände sichern und entsprechende Inhalte löschen oder ermächtigt hiermit HOOP mit ihrer Löschung. Ein Zugriff auf Inhalte des Besitzers ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen, da diese spätestens mit Ablauf bestehender Back-Up-Fristen gelöscht sind. Ausgenommen von einer Löschung sind Daten, zu deren Aufbewahrung HOOP verpflichtet ist bzw. können Daten sein, zu deren Aufbewahrung HOOP berechtigt ist.

18.5  Bei Beendigung komplexer Hoop-Konten können die Parteien unabhängig vom Beendigungsgrund für die ordnungsgemässe Datenübergabe zusammenarbeiten. HOOP unterstützt den Besitzer nach Auftrag bei den notwendigen Beendigungshandlungen, inklusive allfälliger Migrationsleistungen. Der Besitzer teilt HOOP frühzeitig vor Vertragsende den Unterstützungsbedarf für ihre Planung mit. HOOP kann ihre Leistungen für den Besitzer bei Vertragsbeendigung nach ihren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung stellen.

18.6  Die Daten in den Systemen der Drittanbieter bleiben gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen mit diesen Drittanbietern über Aufbewahrung und Archivierung in den jeweiligen Systemen bestehen.

19.    Sonstige Bestimmungen

19.1  Diese AB ersetzen frühere allgemeine Geschäftsbedingungen über den Einsatz des HOOP-Kontos und der Dienste. Allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Besitzers sind wegbedungen. Sie werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn HOOP diesen nicht widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.

19.2  HOOP kann diese AB sowie ihre Preise ändern und gibt Änderungen mit angemessener Frist im Voraus bekannt (z.B. innerhalb des Hoop-Kontos, per E-Mail). Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Besitzer das Vertragsverhältnis nicht bis zum Inkrafttreten der neuen AB kündigt, auf jeden Fall aber bei Nutzung des Hoop-Kontos oder der Dienste nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen. Eine Preisanpassung erfolgt jeweils auf den Beginn eines Kalendermonats. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AB von HOOP.

19.3  Bestehende zwischen dem Besitzer und HOOP schriftlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AB behalten ihre Gültigkeit auch bei einer neuen Version dieser AB.

19.4  Der Besitzer darf keine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen. HOOP darf aus berechtigten Gründen Rechte und Pflichten sowie das Vertragsverhältnis an qualifizierte Dritte abtreten oder übertragen. Der Besitzer stimmt hiermit einer allfälligen Abtretung oder Übertragung zu.

19.5  Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AB als unwirksam oder nichtig erweisen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, sondern diese werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei einer Lücke in diesen AB.

19.6  Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besitzer und HOOP im Zusammenhang mit diesen AB unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.

19.7  Unter Vorbehalt zwingender anderer Gerichtsstände ist für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AB der Geschäftssitz von HOOP der ausschliessliche Gerichtsstand. HOOP behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren gegen den Besitzer an seinem gewöhnlichen Sitz einzuleiten.

19.8  Alle Personenbezeichnungen sind gender-neutral zu verstehen.

19.9  Diese AB sind in einem ausdruckbaren Format abrufbar. Sie liegen in unterschiedlichen Sprachen vor. Bei Abweichungen oder Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgeblich.


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