Firmengründung in der Schweiz: Schritt für Schritt erklärt

Eine Firma in der Schweiz zu gründen ist klar geregelt und gut planbar – wenn man die richtigen Schritte kennt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Firmengründung in der Schweiz abläuft, welche Rechtsform passt und worauf Sie im Handelsregister achten müssen. Ideal für alle, die Mandanten bei Gründungen oder Änderungen effizient begleiten wollen.

1. Die passende Rechtsform wählen

Der erste Schritt bei der Firmengründung in der Schweiz ist die Wahl der Rechtsform. Sie beeinflusst Haftung, Kapitalbedarf und administrative Pflichten. Am häufigsten sind folgende Rechtsformen:

  • Einzelfirma: Einfacher Start, kein Mindestkapital, persönliche Haftung.
  • GmbH: CHF 20’000 Stammkapital, beschränkte Haftung, klare Struktur.
  • AG: CHF 100’000 Aktienkapital, hohe Glaubwürdigkeit, ideal für Wachstum.

Für Treuhänder, Anwälte und Berater ist eine strukturierte Beratung hier zentral, um spätere Anpassungen zu vermeiden.

2. Firmenname und Zweck definieren

Beim Gründen einer Firma müssen Name und Zweck eindeutig festgelegt werden. Der Firmenname darf nicht irreführend sein und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Kapitalgesellschaften ist zudem die Verfügbarkeit im Handelsregister zu prüfen. Eine saubere Vorbereitung spart Rückfragen und Verzögerungen.

3. Kapital einzahlen

Wer eine GmbH oder eine AG in der Schweiz gründen möchte, muss das Gründungskapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen. Die Bank bestätigt die Einzahlung schriftlich. Diese Bestätigung ist zwingend für die Anmeldung im Handelsregister.

4. Öffentliche Beurkundung vorbereiten

Für GmbH und AG ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich. Dazu gehören Statuten, Gründungsakt und die Unterschriften der Organe. Digitale Prozesse helfen, Dokumente strukturiert zu erfassen und Abstimmungsaufwand zu reduzieren – ein klarer Vorteil für beratende Unternehmen.

5. Eintrag im Handelsregister

Der letzte formelle Schritt der Firmengründung in der Schweiz ist die Eintragung im Handelsregister. Dabei gilt:

  • Daten prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, um Rückweisungen und Verzögerungen zu vermeiden. Bei einer Einzelfirma ist der Eintrag erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz obligatorisch, empfiehlt sich jedoch häufig schon früher, z. B. für mehr Seriosität gegenüber Kunden und Partnern.
  • Eintragung vornehmen: Reichen Sie die Unterlagen beim Handelsregister ein. Erst mit der Publikation ist die Firma rechtsgültig gegründet.

Fehler vermeiden: Vollständige und korrekte Angaben beschleunigen den Prozess und reduzieren Abstimmungsaufwand.

6. Nach der Gründung: Versicherungen und Steuern

Nach dem Eintrag folgen AHV-Anmeldung, Mehrwertsteuer (falls relevant) und Versicherungen. Auch Änderungen wie Sitzverlegungen oder Zweckanpassungen müssen korrekt gemeldet werden.

Fazit: Firmengründung effizient begleiten

Ob man eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG in der Schweiz gründen will – eine strukturierte Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise ist entscheidend. Mit Hoop digitalisieren Treuhandunternehmen, Anwaltskanzleien und Notariate die Gründung und Handelsregisteränderungen ihrer Mandanten vollständig online. Weniger Abstimmung, weniger Fehler, mehr Zeit für Beratung. Jetzt entdecken, wie Hoop Ihre Prozesse vereinfacht.

Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, er wird «wie besehen» zur Verfügung gestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Hinsichtlich seines Inhalts bestehen keine Gewährleistung und Haftung seitens Hoop. Sie wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Bedarf sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.


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