
Seit dem 1. Januar 2023 bringt die Revision des Schweizer Aktienrechts verschiedene Änderungen mit sich, die die Unternehmensführung moderner und flexibler gestalten sollen. Zu den bedeutendsten Neuerungen gehört eine lang erwartete Möglichkeit: die Ausschüttung von Zwischendividenden, geregelt in Art. 675a des Obligationenrechts (OR).
Was ist eine Zwischendividende?
Eine Zwischendividende ist eine Gewinnausschüttung während des laufenden Geschäftsjahres, basierend auf einem Zwischenabschluss. Sie unterscheidet sich von der ordentlichen Dividende, die nach Genehmigung der Jahresrechnung beschlossen wird, und von der ausserordentlichen Dividende, die aus frei verfügbarem Eigenkapital stammt.
Mit der Revision wurde diese Möglichkeit erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert – und die Schweiz schliesst sich damit der in anderen europäischen Ländern verbreiteten Praxis an, in denen unterjährige Ausschüttungen wie Quartals- oder Halbjahresdividenden längst üblich sind.
Vor der Revision war eine solche Ausschüttung nicht ausdrücklich erlaubt. Viele Unternehmen und Revisionsstellen verzichteten deshalb aus Vorsicht darauf, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Mit dem neuen Rechtsrahmen ist diese Frage nun klar geregelt.
Was sieht das neue Recht vor?
Der neue gesetzliche Rahmen erlaubt es der Generalversammlung, die Ausschüttung einer Zwischendividende zu beschliessen. Eine statuarische Grundlage ist dafür nicht erforderlich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Zwischenabschluss: Er muss nach denselben Grundsätzen wie der Jahresabschluss erstellt werden und Bilanz, Erfolgsrechnung sowie eine erläuternde Anmerkung zum Zweck des Abschlusses enthalten.
- Revision: In der Regel ist der Zwischenabschluss von der Revisionsstelle zu prüfen.
Wenn jedoch alle Aktionäre der Ausschüttung zustimmen und die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet sind, kann auf die Revision verzichtet werden. - Gläubigerschutz: Auch nach der Ausschüttung müssen die Aktiven ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu decken.
Wie bei ordentlichen Dividenden muss der Beschluss der Generalversammlung formell protokolliert und den steuerlichen Pflichten, einschliesslich der Verrechnungssteuer, nachgekommen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind an die Eidgenössische Steuerverwaltung einzureichen.
Mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung
Die Einführung der Zwischendividende ist ein wichtiger Schritt hin zu einer flexibleren und zeitgemässen Unternehmensführung. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältigere Finanzplanung, eine präzise Dokumentation der Beschlüsse und mehr Transparenz gegenüber Aktionären und Gläubigern.
Für Treuhänder, Notare und Verwaltungsräte bedeutet dies: mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Sorgfalt in den Abläufen. In einer Zeit zunehmender administrativer Komplexität gewinnen digitale Lösungen an Bedeutung – sie ermöglichen nachvollziehbare Prozesse, sichere elektronische Signaturen und eine revisionssichere Archivierung.
Eine klare Richtung für die Zukunft
Auch wenn sich Hoop heute auf die digitale Gründung und Mutation von Unternehmen konzentriert, verfolgen wir die Entwicklungen im Schweizer Gesellschaftsrecht aufmerksam. Reformen wie jene zu den Zwischendividenden zeigen deutlich: Digitalisierung und rechtliche Modernisierung gehen Hand in Hand – auf dem Weg zu einer effizienteren, transparenteren und digitaleren Unternehmenswelt.
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