
Die Festlegung des Unternehmenszwecks gehört zu den zentralen Elementen bei der Gründung einer neuen Firma. Ob Einzelfirma, GmbH oder AG – der Zweck dient nicht nur formellen Anforderungen im Handelsregister, sondern ist auch Ausdruck der strategischen Ausrichtung und Vision eines Unternehmens.
Was ist die Zweckbestimmung genau?
Unter der Zweckbestimmung versteht man die Umschreibung des Tätigkeitsbereichs eines Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen wird. Während bei Personengesellschaften der Zweck direkt in der Anmeldung ersichtlich ist, muss er bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, Stiftung) zwingend in den Statuten festgehalten und öffentlich beurkundet werden. Genauere Informationen zur Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister bietet das KMU-Portal des Bundes.
Wie detailliert sollte der Zweck formuliert sein?
Viele Gründerinnen und Gründer stellen sich die Frage, ob der Zweck möglichst präzise oder lieber allgemein formuliert sein sollte. Unsere Empfehlung: Eine klare, aber bewusst offen gehaltene Formulierung bietet in der Regel mehr Flexibilität – und verhindert, dass bei jeder strategischen Weiterentwicklung eine teure Statutenänderung notwendig wird.
Ein Beispiel: „Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung sowie den Handel mit entsprechenden Produkten.“
Durch die Kombination von Haupt- und Nebenzwecken kann ein Unternehmen seine Tätigkeiten sinnvoll abbilden und dennoch offen für künftige Entwicklungen bleiben.
Warum ist der Zweck mehr als eine Formalität?
Eine durchdachte Zweckbestimmung erfüllt gleich mehrere Funktionen:
- Rechtliche Absicherung: Der Zweck muss mit geltendem Recht vereinbar und nicht unsittlich sein. Sonst kann die Eintragung im Handelsregister verweigert werden.
- Orientierung nach innen: Ein gut formulierter Zweck wirkt identitätsstiftend – Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, wofür das Unternehmen steht.
- Transparenz nach aussen: Kunden, Partner und Investoren erhalten durch den Zweck einen ersten Eindruck über Ausrichtung und Ambitionen des Unternehmens.
- Zukunftsorientierung: Ein moderner Unternehmenszweck sollte über reine Gewinnmaximierung hinausgehen. Er kann gesellschaftlichen Mehrwert schaffen und eine nachhaltige Vision vermitteln.
Eine rechtliche Grundlage zur Eintragung im Handelsregister findet sich auch in der offiziellen Handelsregisterverordnung HRegV, die die Anforderungen an Inhalt und Struktur regelt.
Worauf sollten Gründerinnen und Gründer besonders achten?
Basierend auf unserer Erfahrung und aktuellen Erkenntnissen empfehlen wir bei der Formulierung des Zwecks folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Prägnanz und Klarheit – vermeiden Sie zu vage oder übermässig komplexe Umschreibungen.
- Flexibilität – denken Sie an mögliche Geschäftserweiterungen und lassen Sie Spielraum.
- Stakeholder-Fokus – ein guter Zweck berücksichtigt auch die Interessen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
- Regelmässige Überprüfung – im Laufe der Jahre kann sich der Fokus eines Unternehmens verschieben. Eine gelegentliche Aktualisierung des Zwecks sorgt für Relevanz und Konsistenz.
Unser Tipp für Neugründungen
Bei der digitalen Gründung mit Hoop unterstützen wir Sie nicht nur bei der Formulierung Ihres Hauptzwecks, sondern sorgen gemeinsam mit unseren Partner-Notaren auch dafür, dass alle relevanten Nebenzwecke ergänzt und rechtlich korrekt formuliert werden. So starten Sie rechtssicher und flexibel in Ihre unternehmerische Zukunft.
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