
Ob bei einer Unternehmensgründung in der Schweiz ein Notariat beizuziehen ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Gewisse können ohne öffentliche Beurkundung errichtet werden, während bei anderen die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Für Treuhänderinnen und Treuhänder sowie Notarinnen und Notare ist ein klares Verständnis dieser Anforderungen wesentlich, um einen rechtskonformen, strukturierten und effizienten Ablauf sicherzustellen.
Unternehmensgründung: wann ist die öffentliche Beurkundung gesetzlich zwingend?
Vor der Gründung ist die passende Rechtsform festzulegen. Diese Entscheidung bestimmt, ob eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist.
In der Schweiz gilt:
- Kapitalgesellschaft = öffentliche Beurkundung erforderlich
- Einzelunternehmen = keine öffentliche Beurkundung erforderlich
Eine frühzeitige, klare Beurteilung verhindert Verzögerungen, Missverständnisse und unnötige Rückfragen von Kundinnen und Kunden.
GmbH-Gründung in der Schweiz: öffentliche Beurkundung ist obligatorisch
In der Schweiz ist für die Gründung einer GmbH die öffentliche Beurkundung zwingend erforderlich. Zu beurkunden sind insbesondere:
- Errichtungsakt
- Statuten
- Bestätigung der Kapitaleinzahlung (CHF 20’000)
- Unterschriften der Gesellschafter und Gesellschafterinnen
Ohne notarielle Beurkundung ist die Eintragung im Handelsregister nicht möglich.
Optimierungspotenzial besteht jedoch in der Vorbereitung. Eine strukturierte Datenerhebung und die vorgängige Erstellung sämtlicher Dokumente sorgen dafür, dass der Notariatstermin zur einfachen abschliessenden Formsache wird.
AG-Gründung: erhöhte formelle Anforderungen
Auch bei der Gründung einer AG ist die öffentliche Beurkundung zwingend. Zusätzlich zum Aktienkapital (CHF 100’000) sind insbesondere präzise zu regeln:
- Verwaltungsrat
- Zeichnungsberechtigungen
- Aktionariatsstruktur
Mit zunehmender struktureller Komplexität steigt das Risiko formeller Fehler. Eine strukturierte und validierte digitale Vorbereitung reduziert Fehlerquellen und Beanstandungen durch das Handelsregisteramt erheblich. Das Notariat bildet damit den formellen Abschluss eines bereits sauber vorbereiteten Prozesses.
Gründung eines Einzelunternehmens: ohne Notariat, aber mit System
Die Gründung eines Einzelunternehmens erfordert weder eine öffentliche Beurkundung noch ein Mindestkapital.
Ein Eintrag ins Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 vorgeschrieben. Auch ohne notarielle Mitwirkung ist die korrekte Erfassung von Firma, Zweck und Inhaberin oder Inhaber entscheidend, um Verzögerungen oder Nachbesserungsverlangen zu vermeiden.
Rechtliche Einfachheit bedeutet nicht Verzicht auf Struktur.
Unternehmensgründung in der Schweiz: Digitale Vorbereitung als Effizienzfaktor
Entscheidend ist nicht allein die Frage der Beurkundungspflicht, sondern die Fähigkeit, die Vorbereitung so zu strukturieren, dass eine reibungslose und effiziente Umsetzung gewährleistet ist.
Mit Hoop digitalisieren Treuhänderinnen und Treuhänder sowie Notarinnen und Notare die gesamte Vorbereitungsphase einer Gesellschaftsgründung in der Schweiz:
- Strukturierte Datenerhebung über einen sicheren Link
- Automatische Erstellung von Statuten und Errichtungsakten
- Vollständiges, konsistentes Dossier für Notariat und Handelsregister
- Zentralisierte Datenquelle ohne Versionskonflikte
Das Ergebnis ist ein kontrollierter und transparenter Prozess mit weniger Abstimmungsaufwand, weniger formellen Fehlern und deutlich reduziertem Koordinationsbedarf.
Fazit: Die öffentliche Beurkundung kann optional sein – Struktur nicht
Eine Unternehmensgründung ohne Notariat ist ausschliesslich beim Einzelunternehmen möglich. Bei GmbH und AG bleibt die öffentliche Beurkundung gesetzlich zwingend.
Beeinflussbar ist jedoch die Qualität der Vorbereitung. Ein klar strukturierter und digitalisierter Prozess reduziert administrativen Aufwand, minimiert formelle Fehler und macht die notarielle Phase planbar und effizient.
Kanzleien und Treuhandunternehmen, die ihre Arbeitsabläufe systematisch strukturieren, gewinnen an Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei jeder Gründung und Mutation im Handelsregister. Entdecken Sie, wie Hoop Sie in jeder Phase unterstützt, um Ihre Prozesse effizienter zu machen.
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