Firmengründung in der Schweiz: Notarielle Anforderungen verstehen

In der Schweiz hängt die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung von der gewählten Rechtsform ab. Bestimmte Unternehmensformen können ohne Notar errichtet werden, während bei anderen die öffentliche Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Treuhänder:innen und Notar:innen ist diese Unterscheidung zentral, um eine rechtssichere und effizient gesteuerte Firmengründung zu gewährleisten.

Firmengründung: In welchen Fällen ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben?

Vor der Gründung ist die passende Rechtsform festzulegen. Diese Entscheidung bestimmt, ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

In der Schweiz gilt:

  • Kapitalgesellschaft = öffentliche Beurkundung erforderlich
  • Einzelfirma = keine notarielle Beurkundung erforderlich

Eine frühzeitige Klärung verhindert Verzögerungen, falsche Erwartungen und unnötige Abstimmungen mit Mandant:innen.

GmbH gründen Schweiz: Öffentliche Beurkundung ist obligatorisch

Wer eine GmbH gründen in der Schweiz plant, benötigt zwingend eine öffentliche Beurkundung. Beurkundet werden unter anderem:

  • Gründungsakt
  • Statuten
  • Bestätigung der Kapitaleinzahlung (CHF 20’000)
  • Unterschriften der Gesellschafter:innen

Ohne notarielle Beurkundung ist keine Eintragung im Handelsregister möglich.

Optimierungspotenzial besteht jedoch in der Vorbereitung. Eine strukturierte Datenerfassung und die vorgängige Erstellung sämtlicher Dokumente sorgen dafür, dass der Notartermin zur formellen Bestätigung eines vollständig vorbereiteten Dossiers wird.

AG gründen: Erhöhte formelle Anforderungen

Auch beim AG gründen ist die öffentliche Beurkundung zwingend. Neben dem Aktienkapital (CHF 100’000) sind insbesondere folgende Punkte präzise festzulegen:

  • Verwaltungsrat
  • Zeichnungsregelungen
  • Beteiligungsstruktur

Mit zunehmender Komplexität steigt das Risiko formeller Unstimmigkeiten. Eine strukturierte und validierte digitale Vorbereitung reduziert Fehlerquellen deutlich und minimiert das Risiko von Rueckweisungen durch das Handelsregister. Die notarielle Beurkundung wird so zum abschliessenden formellen Schritt eines kontrollierten Prozesses.

Einzelfirma gründen: Ohne Notar, aber mit klarer Struktur

Beim Einzelfirma gründen ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Ebenso besteht kein Mindestkapital. Die Eintragung ins Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 obligatorisch. Auch ohne Notar ist die korrekte Angabe von Firmenbezeichnung, Zweck und Inhaberdaten entscheidend, um Rueckfragen oder Verzögerungen zu vermeiden. Rechtliche Einfachheit ersetzt keine strukturierte Umsetzung.

Firmengründung Schweiz: Digitale Vorbereitung als Effizienzfaktor

Im Zentrum steht daher nicht allein die Frage nach der Beurkundungspflicht, sondern die strukturierte Vorbereitung der Firmengründung, um eine effiziente und reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

Mit Hoop digitalisieren Treuhandunternehmen und Notariate die gesamte Vorbereitungsphase der Firmengründung Schweiz:

  • Strukturierte Mandantenerfassung via sicheren Link
  • Automatisierte Erstellung von Statuten und Gruendungsdokumenten
  • Vollstaendiges und konsistentes Dossier für Notariat und Handelsregister
  • Zentrale Datenbasis ohne Versionskonflikte

Das Ergebnis ist ein transparenter, kontrollierter Prozess mit weniger Abstimmungen, weniger formellen Fehlern und deutlich reduziertem Koordinationsaufwand.

Fazit: Beurkundung ist teilweise optional. Struktur nicht.

Eine Firmengründung ohne Notar ist nur bei der Einzelfirma möglich. Für GmbH und AG bleibt die öffentliche Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Beeinflussen lässt sich jedoch die Qualität der Vorbereitung. Ein klar strukturierter und digitalisierter Prozess reduziert administrativen Aufwand, minimiert formelle Fehler und macht die notarielle Phase planbar und effizient.

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