Die Schweiz ist für ihr unternehmerfreundliches Umfeld bekannt und zieht viele internationale Unternehmen und Start-ups an. Das vorteilhafte Steuersystem, die strategisch günstige Lage und die Marktstabilität sind einige der Gründe für dieses Interesse. Dank ihrer soliden Wirtschaft und ihrer exzellenten Reputation ist die Schweiz ein Zentrum für Innovation und Unternehmertum.
Der Prozess der Unternehmensgründung in der Schweiz kann für ausländische Unternehmer anfangs herausfordernd erscheinen. Mit der richtigen Beratung und Vorbereitung können die Vorteile jedoch beträchtlich sein. Ob etabliertes Unternehmen oder Start-up, die Schweiz ist ein idealer Ort, um Ihr Geschäft auszubauen und neue Märkte zu erschliessen.
Anforderungen für AG/GmbH
Das Gesetz sieht territoriale Vertretungserfordernisse vor, um eine AG oder GmbH in der Schweiz zu gründen. Art. 718 Abs. 4 OR erläutert die Voraussetzungen für eine AG, und Art. 814 Abs. 3 OR für eine GmbH. In den Verwaltungsorganen muss mindestens eine in der Schweiz ansässige Person vertreten sein, die berechtigt ist, die Firma zu unterschreiben.
Anforderungen an die Vertretung in einer Ltd.
Das Unternehmen muss durch eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten sein. Diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrats oder unterschriftsberechtigt sein und Zugang zum Aktienregister und zum GAFI-Register haben (Art. 718 Abs. 4 OR).
Anforderungen an die Vertretung in einer GmbH
Das Unternehmen muss durch eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten sein. Diese Person muss Geschäftsführer oder unterschriftsberechtigt sein und Zugang zum Aktienregister und zum Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten haben (Art. 814 Abs. 3 OR).
Anforderungen an ein Einzelunternehmen
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es keine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz. Der Inhaber kann auch im Ausland wohnen, muss aber einen Geschäftssitz in der Schweiz haben. Die kantonalen Regelungen sind unterschiedlich, und in manchen Kantonen müssen die Inhaber in der Nähe der Schweiz wohnen oder es muss eine in der Schweiz ansässige unterschriftsberechtigte Person geben. Die Gründung muss mit den kantonalen Vorschriften abgestimmt werden
Selbständigkeit und Staatsangehörigkeit
Die Schweiz wendet ein duales System an:
- Bürger der EU- und EFTA-Länder profitieren vom Abkommen über die Freizügigkeit und können sich selbstständig machen.
- Selbständigerwerbende aus Drittstaaten müssen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und ihre Integration (AuG) sowie die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) einhalten.
Für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz benötigen die Gründer eine Geschäftsadresse auf Schweizer Territorium, die ein eigenes Büro oder eine “c/o-Adresse” sein kann.
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