Änderung einer Firma im Handelsregister mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

Die digitale Plattform von Hoop macht den Firmenwechsel im Schweizer Handelsregister einfach, schnell und innovativ und bietet auch die nötige Beratung während des Mutationsprozesses.

Seit kurzem gibt es eine interessante Neuerung in der Schweizer Geschäftswelt: die Möglichkeit, Firmen im Handelsregister vollständig digital zu ändern. Dank der Einführung qualifizierter elektronischer Signaturen für die Unterzeichnung von Mutationsdokumenten wurde der gesamte Prozess stark vereinfacht, sodass er schnell und im Einklang mit dem digitalen Zeitalter abläuft.

Wir sprachen mit Silvio Enzler, COO von Hoop, und Lukas Rudolf, Treuhandunternehmer mit mehreren Niederlassungen in der Schweiz, um herauszufinden, welche konkreten Vorteile der Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen im Mutationsprozess eines Unternehmens in der Schweiz hat und wie die nächsten Schritte aussehen werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem traditionellen Prozess der Mutation einer Firma im Handelsregister und dem mit Hoop durchgeführten digitalen Prozess?

Lukas: Dank der technologischen Modernisierung und der Digitalisierung von Prozessen ist es nicht mehr notwendig, die üblichen Druckverfahren für Dokumente zur Firmenänderung einzuhalten, persönlich zu erscheinen oder Unterschriften vor einem offiziellen Notar zu beglaubigen. Heute ist es möglich, eine Firma beim Handelsregisteramt über den Computer oder das Telefon zu ändern, auch wenn man im Ausland ist.

Silvio: Die digitale Umwandlung einer Firma bietet viele Vorteile: Man muss das Haus nicht verlassen, um das Verfahren einzuleiten, und der gesamte Papierkram im Zusammenhang mit der Umwandlung des Unternehmens wird vereinfacht. Außerdem ist das Verfahren der Unternehmensumwandlung viel schneller als das normale Verfahren!

Was muss eine Firma, welche eine Mutation durchführen will, über elektronische Signaturen wissen?

Silvio: Es sollte bekannt sein, dass in der Schweiz die digitale Unterschrift aus rechtlicher Sicht den gleichen Wert hat wie eine herkömmliche holografische Unterschrift und dass der Hoop-Mutationsprozess im Vergleich zur herkömmlichen Unterschrift viel schneller abläuft.

Was muss eine Person tun, die ihre Firma mit einer elektronischen Signatur ändern möchte?

Lukas: Das Einzige, was Sie tun müssen, ist, eine QES-qualifizierte elektronische Signatur von einem zertifizierten Anbieter wie der DeepID zu beziehen. Sobald die Signatur erstellt ist, erhalten Sie von Hoop alle Mutationsdokumente, die Sie nur noch digital unterschreiben müssen, und Ihre Änderung wird im Handelsregister eingetragen.

Sind alle Handelsregistraturen bereit, Mutationen mit digitalen Signaturen zu bearbeiten?

Silvio: Der digitale Prozess ist eine sehr junge innovative Realität, aber alle Handelsregister in der Schweiz müssen digitale Einreichung akzeptieren. Bislang haben wir gute Erfahrungen gemacht, und alle Handelsregister haben unsere digital signierten Dokumente akzeptiert.

Was sind die nächsten Schritte in Bezug auf die Firmenmutationen?

Silvio: Der nächste Schritt besteht darin, alle möglichen Firmenmutationen in unsere Plattform aufzunehmen. Unternehmen, Treuhänder und Notare können mit der Hoop-App alle Änderungen an ihrer Firma vornehmen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen.

Was empfehlen Sie denjenigen, die ihre Firma im Handelsregister mit elektronischen Signaturen ändern wollen?

Silvio: Generell ermutigen wir jeden, sich mit einer digitalen Unterschrift auszustatten, da sie in naher Zukunft zu einem wesentlichen Bestandteil des täglichen Lebens in der Schweiz werden dürfte, sei es, um mit Hoop eine Firma zu wechseln oder um so viele andere bürokratische Probleme zu lösen.

Über Lukas Rudolf:

Lukas Rudolf ist Treuhänder und arbeitet bei der Treuhandgesellschaft Confides AG. Lukas, der im Laufe seiner Karriere viel Erfahrung in der Schweizer Treuhandbranche gesammelt hat, sah in Hoop eine grosse Chance, den Prozess der Mutation einer Firma im Handelsregister zu beschleunigen.

Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, er wird «wie besehen» zur Verfügung gestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Hinsichtlich seines Inhalts bestehen keine Gewährleistung und Haftung seitens Hoop. Sie wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Bedarf sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.


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