Im schweizerischen Handelsrecht sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beiden vorherrschenden Rechtsformen. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsformen und geben ein Überblick über ihre Merkmale, Anforderungen und rechtlichen Konsequenzen. Ein umfassendes Verständnis dieser Unterschiede ist für diejenigen, die in der Schweiz geschäftlich tätig werden wollen, unerlässlich, da sie die Struktur, die Haftungsregeln der Gesellschafter und die rechtlichen Verpflichtungen der Unternehmen bestimmen. Bereiten Sie sich darauf vor, zu analysieren, welche Gesellschaftsform für Ihre geschäftlichen Anforderungen am besten geeignet ist und wie diese Wahl den Erfolg Ihrer Unternehmungen beeinflussen kann.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den renommiertesten und verbreitetsten Rechtsformen in der Schweiz. Die Gründung einer AG verleiht Ihrem Unternehmen ein solides und zuverlässiges Image. AGs sind besonders geeignet für jene, die gross denken und Aktionäre einbinden möchten, während sie gleichzeitig ihre Anonymität wahren. Hier sind einige wesentliche Merkmale:
Mindestaktienkapital: Eine AG benötigt ein Mindestaktienkapital von 100’000 Schweizer Franken, wovon mindestens CHF 50’000 (oder 20% des Gesamtkapitals) bei der Gründung einbezahlt sein müssen.
Aktionäre: Die Aktien einer AG sind handelbar und können an der Börse kotiert werden, was sie für grosse Unternehmen attraktiv macht. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Verwaltung: Eine AG muss einen Verwaltungsrat sowie einen externen Rechnungsprüfer ernennen. Der Verwaltungsrat operiert unabhängig von den Anteilseignern, was einen verbesserten Schutz für die Investoren bietet.
Beschränkte Haftung: Die Haftung der Anteilseigner einer AG beschränkt sich auf ihre Einlagen und erstreckt sich nicht auf persönliche Verbindlichkeiten gegenüber den Schulden des Unternehmens.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet eine flexible Rechtsform, bei der die Haftung jedes Gesellschafters auf seinen Kapitalanteil beschränkt ist. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH im Vergleich zur Aktiengesellschaft (AG) ist, dass Unternehmer mit weniger Kapital eine Gesellschaft gründen können, dabei Partner integrieren und ihr persönliches Risiko begrenzen können. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Merkmale aufgeführt:
Mindeststammkapital: Eine GmbH erfordert ein Mindestkapital von CHF 20’000, das vollständig bei der Gründung eingezahlt werden muss.
Gesellschafter: Die Gesellschafter einer GmbH sind im Handelsregister des Kantons, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, als natürliche oder juristische Personen eingetragen und somit öffentlich bekannt.
Verwaltung: Die GmbH muss eine Geschäftsführung ernennen und kann zusätzlich einen externen Wirtschaftsprüfer bestellen. Die Verwaltung ist von den Anteilseignern getrennt, was den Anlegern zusätzlichen Schutz bietet.
Beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Einlagen und erstreckt sich nicht auf ihre persönlichen Vermögenswerte im Falle von Schulden der Gesellschaft.
Folgerungen
Die Wahl zwischen einer AG und einer GmbH hängt von Ihren spezifischen Bedürfnissen und der Grösse Ihres Unternehmens ab. AGs sind am besten für grosse Unternehmen mit umfangreichem Kapital und vielen Aktionären geeignet, während GmbHs ideal für kleinere Unternehmen mit weniger Eigentümern und einer einfacheren Entscheidungsstruktur sind. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine AG oder eine GmbH entscheiden, ist es wichtig, dass eine fundierte und strategische Entscheidung getroffen wird. Diese sollte auf den spezifischen geschäftlichen Gegebenheiten und Zielen basieren, um langfristigen Erfolg und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen zu diesen zwei Rechtsformen finden Sie in den nachfolgenden Artikeln:
𝘋𝘪𝘦𝘴𝘦𝘳 𝘉𝘭𝘰𝘨-𝘈𝘳𝘵𝘪𝘬𝘦𝘭 𝘴𝘵𝘦𝘭𝘭𝘵 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴𝘣𝘦𝘳𝘢𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘥𝘢𝘳, 𝘦𝘳 𝘸𝘪𝘳𝘥 «𝘸𝘪𝘦 𝘣𝘦𝘴𝘦𝘩𝘦𝘯» 𝘻𝘶𝘳 𝘝𝘦𝘳𝘧ü𝘨𝘶𝘯𝘨 𝘨𝘦𝘴𝘵𝘦𝘭𝘭𝘵 𝘶𝘯𝘥 𝘦𝘳𝘩𝘦𝘣𝘵 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘈𝘯𝘴𝘱𝘳𝘶𝘤𝘩 𝘢𝘶𝘧 𝘝𝘰𝘭𝘭𝘴𝘵ä𝘯𝘥𝘪𝘨𝘬𝘦𝘪𝘵 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘙𝘪𝘤𝘩𝘵𝘪𝘨𝘬𝘦𝘪𝘵. 𝘏𝘪𝘯𝘴𝘪𝘤𝘩𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘴𝘦𝘪𝘯𝘦𝘴 𝘐𝘯𝘩𝘢𝘭𝘵𝘴 𝘣𝘦𝘴𝘵𝘦𝘩𝘵 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘎𝘦𝘸ä𝘩𝘳𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘶𝘯𝘥 𝘏𝘢𝘧𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘴𝘦𝘪𝘵𝘦𝘯𝘴 𝘏𝘰𝘰𝘱. 𝘚𝘪𝘦 𝘸𝘪𝘳𝘥 – 𝘴𝘰𝘸𝘦𝘪𝘵 𝘨𝘦𝘴𝘦𝘵𝘻𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘻𝘶𝘭ä𝘴𝘴𝘪𝘨 – 𝘢𝘶𝘴𝘨𝘦𝘴𝘤𝘩𝘭𝘰𝘴𝘴𝘦𝘯. 𝘋𝘪𝘦 𝘕𝘶𝘵𝘻𝘶𝘯𝘨 𝘦𝘳𝘧𝘰𝘭𝘨𝘵 𝘢𝘶𝘧 𝘦𝘪𝘨𝘦𝘯𝘦 𝘎𝘦𝘧𝘢𝘩𝘳. 𝘉𝘦𝘪 𝘉𝘦𝘥𝘢𝘳𝘧 𝘴𝘰𝘭𝘭𝘵𝘦
Leave a Reply